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Beiträge von Nichterwerbstätigen
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Studierende

Auch Studierende sind AHV-beitragspflichtig. Kümmern Sie sich deshalb bereits während der Studienzeit um Ihre AHV.

Falls Sie noch nicht bei einer Ausgleichskasse für die Beitragszahlung erfasst sind, melden Sie sich bitte umgehend bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Studienortes an.

Liste der kantonalen Ausgleichskassen

Wann beginnt die Beitragspflicht?

Für Studierende ohne Erwerbstätigkeit beginnt die AHV-Beitragspflicht am 1. Januar des Jahres, in dem sie 21 Jahre alt werden.

Beitragsbefreiung oder Anrechnung der Lohnbeiträge

  • Teilzeitarbeit mit einem AHV-pflichtigen Mindesteinkommen von CHF 4'851.00 im Jahr
  • Erwerbsausfallentschädigungen (z.B. für Militärdienst)
  • Selbständigerwerbende
  • Verheiratete oder Personen in eingetragener Partnerschaft, deren Ehepartnerin oder Ehepartner das doppelte Mindesteinkommen von CHF 9'699.00 im Jahr erzielt
  • Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz - Aufenthalt in der Schweiz nur zum Zweck des Studiums

Haben Sie für eine Beitragsperiode bereits AHV-Beiträge geleistet (z.B. aus Erwerbseinkommen oder EO-Entschädigung), können Sie das Gesuch um Anrechnung der vom Erwerbseinkommen entrichteten Beiträge bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Studienortes einreichen.

BZ 320 - Gesuch um Anrechnung der vom Erwerbseinkommen entrichteten Beiträge

Wie werden die Beiträge festgesetzt und eingezogen?

Die Universitäten und Schulen übermitteln der Ausgleichskasse des Kantons Bern einmal jährlich eine Liste der bei ihnen eingeschriebenen Studierenden. Die Ausgleichskasse adressiert an die Studierenden auf dieser Grundlage jährliche Rechnungen über die AHV/IV/EO-Beiträge.

Berechnung der Beiträge

Bis zum 25. Altersjahr zahlen Studierende den Mindestbeitrag. Anschliessend werden die AHV/IV/EO-Beiträge auf Grundlage des Renteneinkommens und des Vermögens berechnet. Bei Verheirateten bemessen sich die Beiträge auf die Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommens.

    Nichterwerbstätige
    Online-Berechnung Beitrag Nichterwerbstägige

Auslandstudierende

Für Personen, die im Ausland studieren, ist die kantonale Ausgleichskasse des Wohnortes zuständig. Die Anmeldung für Nichterwerbstätige ist bei der AHV-Zweigstelle des Wohnorts einzureichen.

Ihre AHV-Zweigstelle am Wohnort

Rechnungen können elektronisch via E-Banking beglichen werden:

eBill - die digitale Rechnung für die Schweiz

Merkblätter

2.10 - Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO
Tarife, Ansätze, Grenzbeträge: Nichterwerbstätige (PDF, 504 Ko)

Formulare

BZ 300 - Anmeldung für Nichterwerbstätige
BZ 320 - Gesuch um Anrechnung der vom Erwerbseinkommen entrichteten Beiträge