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Hinterlassenenrente

Was ist eine Hinterlassenenrente?

Die AHV sieht folgende drei Arten von Hinterlassenenrenten vor:

  • Witwenrenten
  • Witwerrenten
  • Waisenrenten

Wozu dient die Hinterlassenenrente?

Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehepartners oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterbliebenen in finanzielle Not geraten.

Wann erhalten Frauen eine Witwenrente?

Es gelten unterschiedliche Voraussetzungen für verheiratete und geschiedene Frauen von Verstorbenen.

Verheiratete Frauen, deren Ehemann oder Ehefrau verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente, 

  • wenn Sie zum Zeitpunkt der Verwitwung ein oder mehrere Kinder haben oder
  • wenn Sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren. Die Ehejahre werden zusammengezählt, wenn sie mehrmals verheiratet waren. 

Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Ehemann oder ehemalige Ehefrau verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente, wenn

  • sie Kinder unter 18 Jahren haben
  • sie Kinder haben und die geschiedene Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat
  • sie bei der Scheidung älter als 45 Jahre waren und die geschiedene Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat
  • ihr jüngstes Kind 18 Jahre alt wird, nachdem sie 45 Jahre alt geworden sind.

Der Anspruch auf eine Witwenrente erlischt mit Wiederverheiratung.

Wann erhalten Männer eine Witwerrente?

Verheiratete Männer, deren Ehefrau bzw. Ehemann verstorben ist, haben Anspruch auf eine unbefristete Witwerrente, wenn

  • die Verwitwung nach dem 11. Oktober 2022 eintritt und sie ein minderjähriges und/oder volljähriges Kind haben.
  • die Verwitwung vor dem 11. Oktober 2022 eingetreten ist und sie ein Kind haben, welches zu diesem Zeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt war.

Geschiedene Männer, deren Ex-Ehefrau bzw. Ex-Ehemann verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwerrente, bis ihr jüngstes Kind 18-jährig wird.

Männer ohne Kinder haben keinen Anspruch auf eine Witwerrente.

Diese Bestimmungen gelten seit Oktober 2022 aufgrund des Urteils der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und solange bis die gesetzlichen Grundlagen angepasst sind.

Der Anspruch auf eine Witwerrente erlischt in jedem Fall mit Wiederverheiratung.

Wie hoch sind Hinterlassenenrenten?

Die monatliche Witwen-/Witwerrente bei vollständiger Beitragsdauer beträgt aktuell:

  • mindestens:   CHF   980.00
  • höchstens:    CHF 1'960.00

Wann erhalten Kinder eine Waisenrente?

Waisen erhalten die Rente beim Tod des Vaters oder der Mutter:

  • bis zum 18. Geburtstag
  • bis zum 25. Geburtstag, sofern sie sich in Ausbildung befinden.

Bei Tod beider Elternteile haben die Kinder Anspruch auf zwei Waisenrenten. Für Pflegekinder gelten besondere Bestimmungen.

Wie hoch sind Waisenrenten?

Die monatliche Waisenrente bei vollständiger Beitragsdauer beträgt aktuell:

  • Mindestens:  CHF 490.00
  • Höchstens:    CHF 980.00

Hat ein Kind Anspruch auf zwei Waisenrenten oder eine Waisenrente und eine Kinderrente, kann die Gesamtsumme aus beiden Renten CHF 1'470.00 nicht übersteigen.

Wie wird der Anspruch auf eine Hinterlassenenrente geltend gemacht?

Die Anmeldung muss bei der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden. Das Formular kann online ausgefüllt und abgeschickt werden.

Für die Berechnung und Zahlung der Hinterlassenenrente ist die jeweils letzte Ausgleichskasse zuständig, an die der Verstorbene AHV/IV/EO-Beträge geleistet hat oder die ihm eine AHV/IV-Rente ausbezahlt hat.

Ihre AHV-Zweigstelle am Wohnort
Liste der Ausgleichskassen

Auszahlungstermine

Die Ausgleichskasse des Kantons Bern zahlt die AHV- und IV-Renten, die Hilflosenentschädigungen sowie die Ergänzungsleistungen am 4. Arbeitstag des Monats aus. In der Regel erfolgt die Gutschrift auf dem Post- oder Bankkonto bereits am Folgetag.

Monate Fälligkeiten Monate Fälligkeiten
Januar 08.01.2025 Juli 04.07.2025
Februar 06.02.2025 August 07.08.2025
März 06.03.2025 September 04.09.2025
April 04.04.2025 Oktober 06.10.2025
Mai 07.05.2025 November 06.11.2025
Juni 05.06.2025 Dezember 04.12.2025

Samstag, Sonntag, allgemeine Feiertage, 2. Januar und 1. Mai sind keine Arbeitstage.

Merkblätter

    1.07 - Erziehungsgutschriften
    3.03 - Hinterlassenenrenten der AHV

Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache

Die Webseite des BSV bietet Informationen in leicht lesbarer Sprache und Videos in Gebärdensprache. Diese Informationen enthalten nicht unsere kantonalen Besonderheiten, sondern helfen, das System der Sozialversicherungen in der Schweiz zu verstehen.

Informationen in leichter Sprache Informationen in leichter Sprache

Informationen in Gebärdensprache Informationen in Gebärdensprache

Formulare

318.371 - Anmeldung für eine Hinterlassenenrente
318.180 - Auszahlung auf persönliches Bank- oder Postkonto
318.182 - Gesuch um Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/ÜL/FZ
Adressänderung