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Hilflosenentschädigung der AHV

Was ist die Hilflosenentschädigung der AHV?

In der Schweiz versicherte und ansässige Personen können eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen, wenn:

  • sie in leichtem, mittelschwerem oder schwerem Grad hilflos sind
  • die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat
  • kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung besteht.

Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden/Auskleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.

Wie hoch ist die Hilflosenentschädigung der AHV?

Die Entschädigung beträgt aktuell:

  • CHF 245.00 pro Monat Hilflosigkeit leichten Grades
    Diese Hilflosenentschädigung leichten Grades wird während eines Heimaufenthalts nicht ausgerichtet.
  • CHF 613.00 pro Monat Hilflosigkeit mittelschweren Grades
  • CHF 980.00 pro Monat Hilflosigkeit schweren Grades.

Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig.

Wie wird der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend gemacht?

Die Anmeldung für die Hilflosenentschädigung der AHV muss bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons eingereicht werden. Das Formular kann online ausgefüllt und abgeschickt werden.

Liste der IV-Stellen

Auszahlungstermine

Die Ausgleichskasse des Kantons Bern zahlt die AHV- und IV-Renten, die Hilflosenentschädigungen sowie die Ergänzungsleistungen am 4. Arbeitstag des Monats aus. In der Regel erfolgt die Gutschrift auf dem Post- oder Bankkonto bereits am Folgetag.

Monate Fälligkeiten Monate Fälligkeiten
Januar 08.01.2024 Juli 04.07.2024
Februar 06.02.2024 August 07.08.2024
März 06.03.2024 September 05.09.2024
April 05.04.2024 Oktober 04.10.2024
Mai 07.05.2024 November 06.11.2024
Juni 06.06.2024 Dezember 05.12.2024

Samstag, Sonntag, allgemeine Feiertage, 2. Januar und 1. Mai sind keine Arbeitstage.

Merkblatt

3.01 - Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV

Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache

Die Webseite des BSV bietet Informationen in leicht lesbarer Sprache und Videos in Gebärdensprache. Diese Informationen enthalten nicht unsere kantonalen Besonderheiten, sondern helfen, das System der Sozialversicherungen in der Schweiz zu verstehen.

Informationen in leichter Sprache Informationen in leichter Sprache

Informationen in Gebärdensprache Informationen in Gebärdensprache

Formulare

009.002 - Anmeldung für eine Hilflosenentschädigung der AHV
318.180 - Auszahlung auf persönliches Bank- oder Postkonto
318.182 - Gesuch um Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/ÜL/FZ
Adressänderung