Arbeitslosenversicherung
Unsere Ausgleichskasse ist nur für die Abzüge vom Erwerbseinkommen für die Arbeitslosenversicherung zuständig. Für Auskünfte über die Voraussetzungen, beziehungsweise den Leistungsanspruch, wenden Sie sich bitte an die Arbeitslosenkasse des Kantons Bern..
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