Direktauszahlung an die Krankenkasse
Die Höhe des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL) wird durch die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben bestimmt. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, besteht grundsätzlich Anspruch auf Ergänzungsleistungen in der Höhe dieser Differenz. Ihnen wird allerdings nicht der gesamte Ausgabenüberschuss überwiesen. Ein Teil der EL wird direkt Ihrem Krankenversicherer überwiesen.
Was gilt gemäss Übergangsrecht?
Für die Jahre 2021, 2022 und 2023 gelten Übergangsbestimmungen, wobei jeweils die finanziell bessere Variante (altes oder neue EL-Recht) zur Anwendung kommt. Somit werden auch weiterhin bei EL-Berechnungen mit Anspruch vor 2021 Vergleichsrechnungen durchgeführt.
Bei Berechnungen nach altem Recht wird Ihrem Krankenversicherer ein Pauschalbetrag in Höhe der Durchschnittsprämie überwiesen. Wenn die Durchschnittsprämie höher ist als die effektive Prämie, wird Ihnen der zu viel bezahlte Betrag durch Ihren Krankenversicherer vergütet. Umgekehrt verhält es sich, wenn die effektive Prämie höher ist als die Durchschnittsprämie. In diesem Fall wird Ihnen der Krankenversicherer die Differenz in Rechnung stellen. Ist Ihr Anspruch auf EL tiefer als die Durchschnittsprämie, wird Ihrem Krankenversicherer der ganze Betrag ausbezahlt.
Bei Berechnungen nach neuem Recht wird Ihrem Krankenversicherer mindestens die effektive Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung überwiesen. Es gibt allerdings eine Obergrenze. Diese liegt bei der Durchschnittsprämie. Ist der Anspruch auf EL tiefer als die Prämie der Grundversicherung, wird Ihrem Krankenversicherer der ganze Betrag der Ergänzungsleistungen überwiesen.
Was gilt bei Ende der Übergangsfrist ab 01. Januar 2024?
Am 31. Dezember 2023 ist die Übergangsfrist zu Ende. Für EL-Berechnungen ab 01. Januar 2024 gilt nur noch das neue Recht. Ihrem Krankenversicherer wird mindestens die effektive Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung überwiesen. Es gibt allerdings eine Obergrenze. Diese liegt bei der Durchschnittsprämie. Ist der Anspruch auf EL tiefer als die Prämie der Grundversicherung, wird Ihrem Krankenversicherer der ganze Betrag der Ergänzungsleistungen überwiesen.