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Die Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Unternehmen für das Jahr 2025 erfolgt im Jahr 2026
Ab 2025 stützt sich die Rückverteilung der CO2-Abgabe auf die ALV-beitragspflichtige Lohnsumme (ALV1). Sie gilt für Arbeitgeber, die nicht oder nur teilweise von der Steuer befreit sind.
Aufgrund dieser Änderung in der CO2-Gesetzgebung wird die Rückverteilung an die Unternehmen für das Jahr 2025 auf 2026 verschoben. Sie wird also gleichzeitig mit der Neuverteilung für das Jahr 2026 stattfinden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) - CO2-Abgabe.
