Kontakt
Individuelle Konten
Individuelle Konten
Neuigkeiten / Alle Neuigkeiten
Formulare

Einkommensteilung im Scheidungsfall (Splitting)

Was bedeutet Einkommensteilung im Scheidungsfall (Splitting)?

Das Splitting muss nach jeder Scheidung angemeldet und durchgeführt werden. Dies ermöglicht die korrekte Berechnung der Leistungen der AHV/IV.

Die während den Ehejahren erzielten Einkommen beider Partner werden hälftig aufgeteilt und neu deren individuellen Konten (IK) gutgeschrieben. Die Einkommen des Ehe- und Scheidungsjahrs werden nicht gesplittet.

Für die Einkommensteilung werden nur die Kalenderjahre berücksichtigt, in denen beide Ehegatten in  der AHV/IV versichert waren. 

Wie ist nach einer Scheidung vorzugehen?

Die Anmeldung muss von der Antragstellerin oder dem Antragsteller direkt bei einer Ausgleichskasse eingereicht werden. Dies erfolgt entweder bei der Ausgleichskasse, bei welcher eine Rente der AHV/IV bezogen wird, oder einer Kasse der Wahl, welche gemäss InfoRegister ein individuelles Konto für Sie führt.

InfoRegister

Dem Antrag muss eine Kopie des Familienbüchleins und des Scheidungsurteils mit Rechtskraftbescheinigung beigelegt werden. 

Wir empfehlen, dass Geschiedene unmittelbar nach Eintreten der Rechtskraft der Scheidung einen gemeinsamen Antrag einreichen, um Wartezeiten bei der Bearbeitung von Rentenanträgen zu vermeiden.

Was geschieht, wenn der Antrag nicht eingereicht wird?

Die Ausgleichskasse fordert alle notwendigen Unterlagen ein und führt die Einkommensteilung von Amtes wegen durch. Dies kann die fristgerechte Rentenauszahlung verzögern.

Merkblatt

1.02 - Splitting bei Scheidung

Formulare

318.269 - Anmeldung zur Einkommensteilung im Scheidungsfall (Splitting)