- Assistent
- Versicherungen
- Über uns
- Dienstleistungen
- Anmeldung
- Jobs
- AHV 21
- Kontakt
Neuigkeiten
/ Alle Neuigkeiten
-
25 Nov 2025Sozialversicherungen: Was ändert sich 2026?Mehr lesen: Sozialversicherungen: Was ändert sich 2026? »
-
14 Okt 2025Informationsanlass für angehende PensionierteMehr lesen: Informationsanlass für angehende Pensionierte »
-
19 Aug 2025Die Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Unternehmen für das Jahr 2025 erfolgt im ...Mehr lesen: Die Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Unternehmen für das Jahr 2025 erfolgt im Jahr 2026 »
- Home
- Versicherungen
- IPV - Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung
Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung
Die Überprüfung der Frage, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung auch ohne EL-Bezug vorliegt, wird nicht durch die Ausgleichskasse, sondern durch das zuständige Amt für Sozialversicherungen (ASV) vorgenommen.
Kontakt
Amt für Sozialversicherungen
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
031 636 45 00
asv.pvo(at)be.ch
Webseite