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Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung

Die Überprüfung der Frage, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung auch ohne EL-Bezug vorliegt, wird nicht durch die Ausgleichskasse, sondern durch das zuständige Amt für Sozialversicherungen (ASV) vorgenommen.

Kontakt

Amt für Sozialversicherungen
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen

031 636 45 00
asv.pvo(at)be.ch
Webseite