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12 Dez 2022Reform AHV 21 - Vernehmlassung zu VerordnungsänderungenMehr lesen: Reform AHV 21 - Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen »
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23 Nov 2022Reform AHV 21 - Erhöhung des Rentenalters für FrauenMehr lesen: Reform AHV 21 - Erhöhung des Rentenalters für Frauen »
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07 Nov 2022ePortal - Arbeitgeber, die das vereinfachte Abrechnungsverfahren (BGSA) anwendenMehr lesen: ePortal - Arbeitgeber, die das vereinfachte Abrechnungsverfahren (BGSA) anwenden »
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13 Okt 2022Beiträge an die Arbeitslosenversicherung - Wegfall des SolidaritätsprozentsMehr lesen: Beiträge an die Arbeitslosenversicherung - Wegfall des Solidaritätsprozents »
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Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung
Die Überprüfung der Frage, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung auch ohne EL-Bezug vorliegt, wird nicht durch die Ausgleichskasse, sondern durch das zuständige Amt für Sozialversicherungen (ASV) vorgenommen.
Kontakt
Amt für Sozialversicherungen
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
031 636 45 00
asv.pvo(at)be.ch
Webseite