Allgemeines
An der Volksabstimmung vom 25. September 2022 wurde die Stabilisierung der AHV (AHV21) angenommen. Die Änderungen treten ab 1. Januar 2024 schrittweise ein.
Mit der Reform wird das Rentenalter (neu: Referenzalter) der Frauen von 64 auf 65 Jahre erhöht. Die Rente kann seit dem Jahr 2024 neu flexibel und monatsweise, zwischen 63 (für Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62) und 70 Jahren, bezogen werden. Ebenfalls können durch die Weiterarbeit nach dem 65. Altersjahr die Rente verbessert oder Beitragslücken geschlossen werden.
Auf dieser Seite sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Ausführliche Informationen sind auch auf der Webseite des Bundesamts für Sozialversicherungen zu finden. Ebenso können Sie sich anhand eines Videos sowie einer Informationsbroschüre der Informationsstelle AHV/IV eine Übersicht verschaffen.
Etappen
1. Januar 2024 (Inkrafttreten Etappe 1)
- Flexibler Rentenbezug
- Freibetrag für Beitragsbezug
- Berücksichtigung von Erwerbseinkommen und Beitragszeiten nach Referenzalter
- Karenzfrist Hilflosenentschädigung und Beitragszeiten nach Referenzalter
- Erhöhung der MwSt um 0.4%
1. Januar 2025 (Inkrafttreten Etappe 2)
- Beginn Erhöhung Referenzalter für Frauen
- Reduzierte Kürzungssätze für Frauen der Übergangsgenerationen (Jahrgänge 1961-1969) bei Rentenvorbezug
- Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration
1. Januar 2027 (voraussichtliches Inkrafttreten Etappe 3)
- An die Lebenserwartung angepasste Vorbezugs- und Aufschubssätze
- Reduzierter Satz für geringe Einkommen
- Reduktion der Vorbezugsküzungssätze für Frauen und Männer von 40% und für tiefe Einkommen