Betreuungsgutschriften
Was sind Betreuungsgutschriften?
Betreuungsgutschriften sind Gutschriften in den Individuellen Konten von Personen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen.
Diese Gutschriften erhöhen die betreffenden AHV- oder IV-Renten.
Wann entsteht ein Anspruch auf Betreuungsgutschriften?
Betreuungsgutschriften werden gewährt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Räumliche Nähe: Die betreuende Person muss weniger als 30 km von der pflegebedürftigen Person entfernt wohnen oder diese in weniger als einer Stunde erreichen können.
- Verwandtschaft: Die betreuende Person und die pflegebedürftige Person müssen eng miteinander verwandt sein (Ehegatte, Lebenspartner, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Schwiegereltern, Kinder).
- Hilflosigkeit: Die pflegebedürftige Person muss eine Hilflosenentschädigung leichten, mittelschweren oder schweren Grades beziehen.
- Erziehungsgutschriften: Die betreuende Person erhält nicht gleichzeitig Erziehungsgutschriften (Kinder unter 17 Jahren).
- Versicherung: Betreuungsgutschriften können nur Personen gewährt werden, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben.
Alle genannten Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Was geschieht, wenn sich mehrere Personen um einen kranken Angehörigen kümmern?
Pro pflegebedürftige Person kann nur eine einzige Betreuungsgutschrift pro Jahr ausgerichtet werden. Beteiligen sich zwei oder mehr Personen an der Betreuung, müssen sie die Betreuungsgutschrift gleichzeitig geltend machen. Die Betreuungsgutschrift wird dann unter allen Anspruchsberechtigten aufgeteilt.
Wie wird die Betreuungsgutschrift geltend gemacht?
Der Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift muss jeweils auf Ende Jahr von der betreuenden Person direkt bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons der pflegebedürftigen Person geltend gemacht werden.
Die Anmeldung ist sowohl von der betreuenden als auch von der pflegebedürftigen Person zu unterzeichnen.