AHV21
Umsetzung der AHV21 per 2025
Ab 1. Januar 2025 treten Änderungen der Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV21) in Kraft.
Das Referenzalter der Frauen wird schrittweise auf 65 Jahre erhöht. Frauen des Jahrgangs 1961 erreichen ihr Referenzalter mit 64 Jahren und 3 Monaten.
Frauen die der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 - 1969) angehören, profitieren von Ausgleichsmassnahmen in Form eines lebenslangen Rentenzuschlags oder einer reduzierten Kürzung beim Rentenvorbezug.
In unserer Rubrik AHV21 finden Sie weiterführende Informationen zu den Möglichkeiten eines flexiblen Rentenbezugs sowie Hinweise zur Weiterarbeit nach dem Referenzalter.
Frauen mit Jahrgängen 1961 und 1962 die bereits eine vorbezogene Rente beziehen
Bei Vorbezug der AHV-Altersrente gelten ab 1. Januar 2025 neue, tiefere Kürzungssätze. Betroffene Kundinnen, deren Rente noch mit den alten Sätzen gekürzt wurde, erhalten im Dezember eine neue Verfügung über die Altersrente mit angepasstem Kürzungssatz.