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Was ändert im neuen Jahr?

Neue Durchschnittsprämien für die Berechnung der Ergänzungsleistungen ab 01.01.2026

Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen wird Ihre effektive Krankenkassenprämie berücksichtigt, jedoch höchstens bis zur Höhe der sogenannten Durchschnittsprämie. Diese Durchschnittsprämie ist ein vom Bund festgelegter Richtwert.

Hier finden Sie die gültigen Durchschnittsprämien ab dem 01.01.2026.