Die Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Unternehmen für das Jahr 2025 erfolgt ...
Ab 2025 stützt sich die Rückverteilung der CO2-Abgabe auf die ALV-beitragspflichtige Lohnsumme (ALV1). Sie gilt für Arbeitgeber, die nicht oder nur teilweise von der Steuer befreit sind.
Aufgrund dieser Änderung in der CO2-Gesetzgebung wird die Rückverteilung ...