Vergleichsrechnungen zur 13. Altersrente bei Witwen- und Witwerrenten
Mit der Einführung der 13. Altersrente per 1. Januar 2026 (erstmalige Auszahlung im Dezember 2026) ergeben sich für gewisse Personen neue Möglichkeiten bei der Rentenausrichtung.
Aus diesem Grund haben wir bei rund 500 Personen, die heute nach Erreichen des Referenzalters weiterhin eine Witwen- oder Witwerrente beziehen, eine Vergleichsrechnung vorgenommen. Dabei wurde geprüft, ob die jährliche Gesamtsumme einer AHV-Altersrente inklusive 13. Altersrente höher ausfällt als die bisher ausgerichtete AHV-Hinterlassenenrente.
Personen, bei denen ein Wechsel zur Altersrente finanziell vorteilhaft ist, werden Mitte September 2026 schriftlich informiert. Das Schreiben enthält die individuelle Vergleichsrechnung sowie Informationen zum weiteren Vorgehen.
Die betroffenen Personen haben die Möglichkeit, sich innerhalb von 30 Tagen zum vorgesehenen Wechsel zu äussern. Geht innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung ein, werden wir die Altersrente rückwirkend ab 1. Januar 2026 verfügen. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben, wonach die höhere, jährliche Rentenleistung auszurichten ist.
Personen, die kein Schreiben erhalten, sind von dieser Überprüfung nicht betroffen. Für sie ergibt sich aufgrund der Vergleichsrechnung keine vorteilhaftere Rentensituation durch einen Wechsel zur Altersrente.