Lohnangaben auf der Lohnbescheinigung
Diese Seite erleichtert dem Arbeitgeber den massgebenden Lohn (Bruttolohn) zu ermitteln.
Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn:
- Bruttolohn: vor den Abzügen (AHV/IV/EO/ALV)
- Nettolohn: nach den Abzügen (AHV/IV/EO/ALV)
Informationen zu Tarifen, Ansätzen und Grenzbeträgen sowie weitere Informationen zu Arbeitgeber und Arbeitnehmende:
Berechnungsformel für Arbeitgeber im ordentlichen Abrechnungsverfahren:
Nettolohn / 0.936 = Bruttolohn (= beitragspflichtiger Lohn für die AHV)
Berechnungsformel für Arbeitgeber im vereinfachten Abrechnungsverfahren (VAV):
Nettolohn / 0.886 = Bruttolohn (= beitragspflichtiger Lohn für die AHV inkl. Quellensteuerabzug von 5 %)
Umrechnung von Netto- in Bruttolohn (sofern der Arbeitgeber die gesamten Beiträge übernimmt):
Das Ergebnis dieser Berechnung wird unter Vorbehalt angegeben. Die Resultate gelten nicht für jeden Fall, bspw. berücksichtigt der Rechner keine Löhne mit beruflicher Vorsorge (BVG), Nichtbetriebsunfall (NBU) oder Quellensteuer.