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Lohnangaben auf der Lohnbescheinigung

Diese Seite erleichtert dem Arbeitgeber den massgebenden Lohn (Bruttolohn) zu ermitteln.

Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn:
- Bruttolohn: vor den Abzügen (AHV/IV/EO/ALV)
- Nettolohn: nach den Abzügen (AHV/IV/EO/ALV)

Informationen zu Tarifen, Ansätzen und Grenzbeträgen sowie weitere Informationen zu Arbeitgeber und Arbeitnehmende:

Merkblatt: Tarife, Ansätze, Grenzbeträge - Arbeitgeber (PDF, 285 Ko)
    Arbeitgeber und Arbeitnehmende
    Online-Berechnung: Beiträge von Arbeitgebern / Arbeitnehmenden (Informationsstelle AHV/IV)

Berechnungsformel für Arbeitgeber im ordentlichen Abrechnungsverfahren:

Nettolohn / 0.936 = Bruttolohn (= beitragspflichtiger Lohn für die AHV)

Berechnungsformel für Arbeitgeber im vereinfachten Abrechnungsverfahren (VAV):

Nettolohn / 0.886 = Bruttolohn (= beitragspflichtiger Lohn für die AHV inkl. Quellensteuerabzug von 5 %)

Umrechnung von Netto- in Bruttolohn (sofern der Arbeitgeber die gesamten Beiträge übernimmt):

Das Ergebnis dieser Berechnung wird unter Vorbehalt angegeben. Die Resultate gelten nicht für jeden Fall, bspw. berücksichtigt der Rechner keine Löhne mit beruflicher Vorsorge (BVG), Nichtbetriebsunfall (NBU) oder Quellensteuer.