Unser ePortal wurde einem grösseren Update unterzogen. Das grafische Design wurde erneut und neue Funktionen sind nun verfügbar.
Auch für das Jahr 2021 kann vom Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit kein Zins auf dem im Betrieb investierten Eigenkapital abgezogen werden.
Hier der vorgesehen Zahlungsplan 2022 für die AHV/IV/EL-Leistungen