Am 24. Februar 2021 hat der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen bis 31. März 2021 verlängert. Folglich wurde der Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung für besonders gefährdete Personen bis 31. März 2021...
Auch für das Jahr 2020 kann vom Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit kein Zins auf dem im Betrieb investierten Eigenkapital abgezogen werden.
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