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Beiträge von Nichterwerbstätigen
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Nichterwerbstätige

Wer sind Nichterwerbstätige?

Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die:

  • kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen
  • in ihr 21. Altersjahr eingetreten sind
  • das ordentliche Rentenalter noch nicht erreicht haben.
Ab dem 1. Januar 2025 wird das Referenzalter für Frauen schrittweise erhöht

Dabei handelt es sich insbesondere um:

  • Studierende
  • Weltreisende
  • ausgesteuerte Arbeitslose
  • nicht erwerbstätige Sozialhilfeempfängerinnen und ‑empfänger
  • nicht erwerbstätige Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
  • Empfänger und Empfängerinnen von Kranken- und Unfalltaggeldern
  • nicht erwerbstätige Geschiedene
  • vorzeitig Pensionierte
  • nicht erwerbstätige Ehegatten von Pensionierten
  • nicht erwerbstätige Verwitwete.

Personen, deren Ehegatte während mindestens neun Monaten des Jahres zu mindestens 50% erwerbstätig ist und ein Einkommen über CHF 9'701.00 erzielt, gelten nicht als nichterwerbstätig.

Welche Pflichten haben Nichterwerbstätige?

Nichterwerbstätige müssen sich bei einer Ausgleichskasse anmelden und ihr Beiträge entrichten.

Es ist Sache der betreffenden Personen, sich um ihre Beitragspflicht zu kümmern.

Nichterwerbstätige müssen sich bei der für ihren Wohnort zuständigen AHV-Zweigstelle der Gemeinde anmelden.

Ihre AHV-Zweigstelle am Wohnort

Wie werden die Beiträge berechnet?

Die AHV/AI/EO-Beiträge werden auf Grundlage des Renteneinkommens und des Vermögens berechnet.

Bei Verheirateten bemessen sich die Beiträge auf die Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommens.

Online-Berechnung Beitrag Nichterwerbstägige

Wie hoch sind die Beitragssätze?

Vermögen und mit 20 vervielfachtes jährliches Renteneinkommen AHV/IV/EO-Beiträge im Jahr Erhöhung pro weitere CHF 50'000.00
unter CHF 340'000.00 CHF      514.00 CHF -
CHF 340'000.00 CHF      614.80 CHF 106.00
CHF 1'740'000.00 CHF   3'582.80 CHF 159.00
CHF 8'740'000.00 und mehr CHF 25'700.00 CHF -

Die vollständige Beitragstabelle finden Sie im Merkblatt 2.03 unten auf dieser Seite.

Der Satz der Verwaltungskostenbeiträge wird anhand der Summe der AHV/IV/EO-Beiträge (Summe variiert) berechnet:

Geschuldete
AHV-Beiträge
in CHF von
Geschuldete
AHV-Beiträge
in CHF bis
VK-Ansatz bisher VK-Ansatz
ab 01.01.2017
0.00 5'000.00 5.0% 5.0%
5'001.00 15'000.00 3.0% 3.0%
15'001.00 25'150.00 1.8% 1.7%

Die Ausgleichskasse muss schriftlich über jede wesentliche Änderung des Einkommens, des Vermögens oder der beruflichen Situation informiert werden.

Bezug der Beiträge

Die Beiträge für nichterwerbstätige Personen werden quartalsweise erhoben.

Es ist auch möglich, Rechnungen in digitaler Form über das E-Banking zu begleichen:

eBill - die digitale Rechnung für die Schweiz

Merkblatt

2.03 - Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO

Formulare

BZ 300 - Anmeldung für Nichterwerbstätige
BZ 310 - Anmeldung für Erlassfall (Nichterwerbstätige)
BZ 320 - Gesuch um Anrechnung der vom Erwerbseinkommen entrichteten Beiträge
318.180 - Auszahlung auf persönliches Bank- oder Postkonto