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AHV/IV-Rente
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Berechnungstool Vorbezug Frauen AHV21

Dieses Tool ist für Frauen der Jahrgänge 1961-1969 (Übergangsgeneration) anwendbar und zeigt die Auswirkungen eines Vorbezugs auf die Altersrente. Frauen profitieren von tieferen Kürzungssätzen, welche ab 1. Januar 2025 zum Tragen kommen und abhängig vom durchschnittlichen Jahreseinkommen sind.

Wenn Sie bereits eine Rentenvorausberechnung haben, übertragen Sie den Betrag der Rente in das entsprechende Feld und wählen als Wert des durchschnittlichen Jahreseinkommens den zutreffenden Bereich aus. Wenn Sie keine Rentenvorausberechnung haben, geben Sie Schätzwerte ein.

Durch die Berechnung erhalten Sie Angaben möglicher Vorbezugsmonate, jeweiligem Kürzungssatz sowie die Auswirkung auf den Rentenbetrag. Der Zeitpunkt gilt ab Referenzalter. Der Vorbezugsrechner ist nicht für Teilvorbezüge anwendbar.

Das Ergebnis ist eine grobe Schätzung und keine verbindliche Berechnung. Die Höhe der Rente hängt von verschiedenen wirtschaftlichen und persönlichen Faktoren ab. Diese werden hier nicht berücksichtigt.

Frauen mit Jahrgang 1961-1969 (Übergangsgeneration) können die Altersrente bereits ab Alter 62 vorbeziehen:

Jahrgang maximale Anzahl Monate Vorbezug
1961 27 Monate
1962 30 Monate
1963 33 Monate
1964-1969 36 Monate

Mit der Reform der AHV21 kann die Altersrente ab dem Jahr 2024 monatlich vorbezogen werden. Dabei kommen die Standard-Kürzungssätze zur Anwendung. Die tieferen Kürzungssätze für Frauen der Übergangsgeneration werden ab dem Jahr 2025 angewendet.

Wird die Rente nicht vorbezogen, wird ein lebenslänglicher Rentenzuschlag AHV21 zur Altersrente gewährt.

Wir stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

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