Aufhebung Rabattierung Verwaltungskosten

Ab 2026 entfällt die bisherige Rabattierung der Verwaltungskosten für die freiwillige elektronische Lohnmeldung. Grund dafür ist das Digitalisierungsgesetz des Kantons Bern vom 1. März 2023. Dieses sieht eine Pflicht zum digitalen Verkehr zwischen Behörden und Unternehmen sowie natürlichen Personen im Rahmen der Berufstätigkeit vor. Somit muss die Kommunikation zwischen der Ausgleichskasse und ihren Kunden grundsätzlich auf digitalem Weg erfolgen, wofür die Ausgleichskasse des Kantons Bern das ePortal bereitstellt.

Zudem wird mit der gesamtschweizerischen EO-Digitalisierung die EO-Meldekarte auf Papier ab dem 1. Februar 2026 bis Ende Jahr schrittweise abgelöst. Für die Bearbeitung setzen wir das ePortal ein, um eine schnelle, effiziente und kostengünstige Abwicklung gewährleisten zu können. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

ePortal