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Lehrbetrieb 09/10

 
 Neuigkeiten :
  17.01.2012
Anspruch der Familienzulagen bei unbezahltem Urlaub gültig ab 1. Januar 2012
Bei unbezahltem Urlaub werden die Familienzulagen oder die Differenzzahlungen noch während des laufenden und der drei folgenden Monate ausgerichtet, sofern der Jahreslohn immer noch Fr. 6'960.- erreicht.
Diese Regelung gilt für Männer und Frauen und insbesondere auch, wenn Frauen ihren 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub mittels unbezahlten Urlaubs verlängern.

  05.01.2012
Berechnungsgrundlage für die Ergänzungsleistungen (EL) gültig ab 1. Januar 2012
Der Betrag, der im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs vorgesehen ist, beträgt ab 1. Januar 2012 neu Weitere Informationen...
  09.12.2011
AHV/IV/EO-Beiträge für Studenten gültig ab 1. Januar 2012
Nichterwerbstätige Studierende schulden nur noch bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie das 25. Altersjahr vollenden, den Mindestbeitrag. Danach gelten für sie die ordentlichen Regeln für Nichterwerbstätige (Beitragsbemessung auf Vermögen und Renteneinkommen).
  27.10.2011
AHV/IV/EO-Beiträge für Nichterwerbstätige gültig ab 1. Januar 2012
Der Bundesrat hat beschlossen, den AHV/IV/EO-Höchstbeitrag der Nichterwerbstätigen auf Fr. 23'750.- pro Jahr zu erhöhen (bis dahin : Fr. 10'300.-). Weitere Informationen...
  05.10.2011
Flexibles Rentenalter - Beginn des Anspruchs auf eine Altersrente gültig ab 1. Januar 2012
Damit Sie Ihren Ruhestand gut vorbereiten können, geben wir Ihnen nachstehend die Bedingungen für den Anspruch auf eine Altersrente bekannt. Folgende Bedingungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie im Verlauf des Jahres 2012 eine ordentliche Altersrente beziehen wollen Weitere Informationen...
  03.10.2011
AHV/IV/EO/ALV/FAK-Beiträge für Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber gültig ab 1. Januar 2012
Nach bisheriger gesetzlicher Regelung sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber, welche nicht via Arbeitgeber, sondern selber mit einer Kasse abrechnen, gegenüber andern Arbeitnehmenden privilegiert, weil das Gesetz einen maximalen Beitrag von 7,8% vorsieht, welcher bei kleinen Einkommen bis auf 4,2% absinkt. Weitere Informationen...
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