Abstimmung vom 03. März 2024: Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente wird angenommen

Die Stimmberechtigten und die Mehrheit der Kantone haben am 3. März 2024 mit 58.24% Zustimmung für die 13. AHV-Rente gestimmt. Diese Annahme bedeutet, dass die Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten künftig eine zusätzliche Monatsrente erhalten werden.

Die Initiative zielt ausschliesslich darauf ab, die Altersrenten der AHV zu erhöhen, während die Hinterlassenenrenten und Invalidenrenten weiterhin zwölfmal pro Jahr ausgezahlt werden. Die Einführung der 13. Rente hat keinen Einfluss auf die Ergänzungsleistungen und der Zuschlag darf weder zu einer Reduktion noch zum Verlust des Anspruchs führen. Die 13. Altersrente wird nicht sofort ausbezahlt. Die Umsetzung erfolgt frühestens im Jahr 2026. Eine separate Anmeldung für die 13. Rente ist nicht erforderlich. Sobald die genauen Ausführungsbestimmungen vorliegen, werden wir Sie gerne informieren.

Weitere Informationen zur 13. AHV-Rente sind hier verfügbar. 

Die Renteninitiative wurde mit 74.72% abgelehnt. Weitere Informationen dazu finden sie hier