Arbeiten an der AKB

  • Warum an die AKB?

    • Ob Du-Kultur, Zusammenarbeit auf Augenhöhe, Teamspirit oder Nähe zum Stadtzentrum: Wir haben auch Ihnen viel zu bieten. 
    • DIe Ausgleichskasse des Kantons Bernsorgt für eine serviceorienteirte und effizente Durchführung der Sozialversicherungen der 1. Säule sowie der Familienzulagen und Ergänzungsleistungen. 
    • Ein atraktiver Arbeitsort, moderne Arbeitsplätze, eTnlöhnung nach kantonalen Richtlinien sowie Lohnnebenleistungen sind Teil unserer guten und frotschrittlichen Arbeitsbedingungen. 
    • Wir legen Wert auf Selbstständigkeit, Kompetenz und Verantwortung am Arbietsplatz. Weiterbildung unterstützen wir gezielt mit internen und externen Angeboten. 
    • Wir pflegen einen respektvollen und loyalen Umgang. 

    Lohn

    • Eineihung nach Verantwortung und Kompetenzen der Funktion
    • Leistungsorientierte Entlöhnung sowie regelmässige Anpassung an die Teuerung
    • Neben Familien- bezahlen wir attraktive Betreuungszulagen 
    • Für aussergewöhliche Leistungen richten wir Leistungsprämien aus
    • Bei Krankheit und Unfall bezahlen den Lohn im ersten Jahr 100%, im zweiten 90%

    Zusatzleistungen

    • WIr beteiligen uns an Ihren Krankenkassenprämien
    • SIe können REKA-Checks bis zu CHF 1'800.00 / Jährlich mit 20% Rabatt beziehen
    • In Spezialfunktionen übernehmen wir Anschaffungs- und Betriebskosten ihres Smartphones
    • Mit einer Mitgliedschaft von CHF 50. 00 können Sie vergüngstig BEnzin an einer Tankstelle in Bern-Wankdorf beziehen

    Vorsorge

    • Mit dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat übernimmt die AKB freiwillig 0.55% Risiko- sowie 0.95% Finanzierungsbeiträge. Die Mitarbeitenden der AKB werden dadurch um 1.5% Pensionskassenbeiträge entlastet

    Arbeit und Freizeit im Einklang

    • Mit der Jahresarbeitszeit erreichen eine hohe Flexibilität bei der GEstaltung der Arbeitszeit. Sie beträgt 42 Stunden pro Woche (inklusive einer 15-minütigen Pause morgens und nachmittags) und kann in der Regl von Montag bis Freitag zwischen 06.00 und 20.00 Uhr geleistet werden.
    • Ein Gleitzeitsaldo darf am Ende der einfährigen Abrechnungsperiode +100 resp. -20 Stunden ausweisen. Der Ausgleich erfolt in Absprache mit dem Vorgesetzten.
    • Wenn die betrieblichen Anforderungen es erelauben, untersützten wir Teilzeitarbeit.
    • Wir erwarten, dass Sie zwei Tage pro Woche vor Ort arbeiten. Je nach Funktion, Beschäftigungsgrad und nach Absprache mit dem Vorgesetzten arbeiten Sie an den anderen Tagen im Homeoffice. 
    • Für Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, Betreeung von Familienangehörigen, Umzug und Todesfall in der Familie kann ein bezahlter Kurzurlaub bezogen werden.
    • Der Mutterschaftsurlab dauert 16 Wochen, der Vaterschafts- und Adoptionsurlaub 10 Tage.

    Ferien

    25 Tage  
    28 Tage ab 50. Altersjahr
    33 Tage ab 60. Altersjahr
    32 Tage für Lernende
      ab Gehaltsklasse 19 jeweils 5 Jahre früher
       

    Aus- und Weiterbildung

    • Lehrstellen und Praktika im kaufmännischen Bereich
    • Unterstützung und Förderung von arbeitsplatzorientierten Weiterbildungen