Vaterschaftsurlaub bzw. Urlaub des andern Elternteils

Erwerbstätige Väter bzw. Ehefrauen von Frauen, die ein Kind geboren haben, können innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt ihres Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen. Dieser Urlaub wird durch die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert.

Per 1. Januar 2024 wurden im Gesetz die Begriffe "Vaterschaftsurlaub" und "Vaterschaftsentschädigung" durch die Begriffe "Urlaub des andern Elternteils" sowie "Entschädigung des andern Elternteils" ersetzt. Diese Änderung ist eine Folge der Einführung der Zivilehe für alle im Jahr 2022. Am Anspruch von Vätern auf einen zweiwöchigen bezahlten Urlaub ändert sich damit nichts. Durch die neue Bezeichnung erhält jedoch nun auch die erwerbstätige Ehefrau der Mutter, die als anderer Elternteil gilt, Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Urlaub.

Entschädigung des andern Elternteils (Vater oder Ehefrau der Mutter)