Überprüfung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen durch die SERAFE AG

Bezügerinnen und Bezüger von jährlichen Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV sind von der Gebührenpflicht für Radio und TV befreit. Die SERAFE AG überprüft periodisch, ob die Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung noch erfüllt sind. Dazu schreibt die SERAFE AG Ende März 2024 betroffene EL-Bezügerinnen und –Bezüger an.

Haben Sie ein entsprechendes Schreiben von der SERAFE AG erhalten? Bitte schreiben Sie uns an info@akbern.ch und fordern Sie ein Bestätigungsschreiben von uns an. Um weiterhin von der Gebührenpflicht befreit zu sein, schicken Sie diese Bestätigung anschliessend an die SERAFE AG weiter.