Ziel der Betreuungsgutschriften ist, Personen eine höhere Rente zu verschaffen, die sich um pflegebedürftige Verwandte kümmern. Es handelt sich nicht um eine Leistung, die regelmässig in bar ausbezahlt wird, sondern um eine Gutschrift im individuellen Konto der pflegenden Person, welche bei der Berechnung der Alters- oder Invalidenrente mit eingerechnet wird.
Folgende Bedingungen müssen zum Anspruch auf Betreuungsgutschriften erfüllt sein :
Diese Bedingungen müssen alle gleichzeitig erfüllt sein.
Das Gesuch um Betreuungsgutschriften ist am Ende eines jeden Jahres mit offiziellem Formular direkt bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohndomizils der betreuten Person einzureichen. Das Gesuch um Gutschriften muss von der betreuenden und der betreuten Person unterzeichnet sein. Alle notwendigen Beilagen sind dem Gesuch beizulegen, wie offizielle Identifikationspapiere, wie die Kopie des Familienbüchleins, Wohnsitzbescheinigung usw. Wenn die anspruchsberechtigte Person ihr Gesuch nicht innert 5 Jahren einreicht, verwirkt der Anspruch und die Gutschrift kann bei der Berechnung der AHV-Rente nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der Informationsstelle AHV :
031 379 79 79
031 379 79 00
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