Die Radio- und Fernsehempfangsgebühren werden seit 1. Januar 2019 nicht mehr von der Billag AG in Rechnung gestellt. Neu ist die Serafe AG für die Fakturierung dieser Gebühren zuständig.
Der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbständigerwerbenden beträgt für das Jahr 2018 unverändert 0,5%.
Krankheitskosten können nur innerhalb von 15 Monaten seit Rechnungsstellung geltend gemacht werden. Für die Prüfung des Anspruchs sind Kopien von Belegen (keine Originale) der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde einzureichen. Direkt bei der...