Aufgrund der Teilrevision des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes (AVIG) wird der bisherige Solidaritätsbeitrag ab einem Lohn von CHF 126'000.00 bis zu einem von CHF 315'000.00 pro Jahr deplafoniert> Mehr
Der Bundesrat hat die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge für Arbeitnehmende ab den 1. Januar 2013 angepasst.> Mehr