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Die Reserven des Fonds für die Erwerbsersatzordnung (EO) entsprechen Ende 2015 wieder den gesetzlichen Mindestanforderungen.
Der Bundesrat hat den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung auf den 1. Januar 2016 erhöht. Die Neuregelung wirkt sich auch in der Arbeitslosenversicherung aus.
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