Am 27. September 2020 wurde die Einführung eines eidgenössischen Vaterschaftsurlaubs ab 1. Januar 2021 in einer Volksabstimmung angenommen.
Viele Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sind nach wie vor oder erneut von den Massnahmen gegen das Corona-Virus stark betroffen, auch wenn sie ihr Unternehmen nicht schliessen müssen.
Der Bundesrat hat ab 1. Januar 2021 die Mindestbeiträge und die sinkende Skala der AHV/IV/EO-Beiträge für Selbständigerwerbende angepasst.
Der Bundesrat hat beschlossen, ab 1. Januar 2021 den AHV/IV/EO-Mindestbeitrag der Nichterwerbstätigen zu erhöhen.
Der Bundesrat hat beschlossen, ab 1. Januar 2021 den AHV/IV/EO-Mindestbeitrag der Studenten zu erhöhen.
Die Einführung eines über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten Vaterschaftsurlaubs wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit einer Mehrheit von 60,3 Prozent angenommen.
Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5% erhöht.
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2021 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 beschlossen.
Der Bundesrat hat die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge für Arbeitnehmende ab den 1. Januar 2021 angepasst.
In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde der Vaterschaftsurlaub mit über 60 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Väter in der Schweiz erhalten bei Geburt eines Kindes neu zwei Wochen Zeit für die Familie.