Direktauszahlung an die Krankenkasse
Auszahlung der Ergänzungsleistungen
Die Höhe des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL) wird durch die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben bestimmt. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, besteht grundsätzlich Anspruch auf Ergänzungsleistungen in der Höhe dieser Differenz.
Der betroffenen Person wird allerdings nicht der gesamte Ausgabenüberschuss überwiesen. Ein Teil der Ergänzungsleistungen, die sogenannte Durchschnittsprämie, wird direkt dem Krankenversicherer überwiesen. Ist der Anspruch auf EL tiefer als die Durchschnittsprämie, wird der gesamte Betrag direkt dem Krankenversicherer überwiesen. Ist der Anspruch auf EL hingegen höher als die Durchschnittsprämie, wird der verbleibende Restbetrag der versicherten Person ausbezahlt.
Wird ein Teil der Ergänzungsleistungen direkt dem Krankenversicherer ausbezahlt?
Die Höhe des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL) wird durch die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben bestimmt. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf EL in der Höhe der Differenz. Ihnen wird allerdings nicht der gesamte Ausgabenüberschuss überwiesen. Ein Teil der EL wird direkt Ihrem Krankenversicherer überwiesen.
Was gilt gemäss Übergangsrecht?
Vom Anspruch auf EL wird Ihrem Krankenversicherer ein Pauschalbetrag in Höhe der Durchschnittsprämie überwiesen. Wenn die Durchschnittsprämie höher ist als die effektive Prämie, wird Ihnen der zu viel bezahlte Betrag durch Ihren Krankenversicherer vergütet. Umgekehrt verhält es sich, wenn die effektive Prämie höher ist als die Durchschnittsprämie. In diesem Fall wird Ihnen der Krankenversicherer die Differenz in Rechnung stellen. Ist Ihr Anspruch auf EL tiefer als die Durchschnittsprämie, wird Ihrem Krankenversicherer der ganze Betrag ausbezahlt.
Was gilt gemäss neuem Recht?
Vom Anspruch auf EL wird Ihrem Krankenversicherer mindestens die effektive Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung überwiesen. Es gibt allerdings eine Obergrenze. Diese liegt bei der Durchschnittsprämie. Ist der Anspruch auf EL tiefer als die Prämie der Grundversicherung, wird Ihrem Krankenversicherer der ganze Betrag der Ergänzungsleistungen überwiesen.
Wie hoch ist die Durchschnittsprämie?
Die Höhe der Durchschnittsprämie wird jährlich vom Eidgenössischen Departement des Innern pro Kanton festgelegt, wobei der Kanton Bern in drei sogenannte Prämienregionen unterteilt ist.
Haushaltsgrösse | Prämienregion 1* | Prämienregion 2* | Prämienregion 3* |
---|---|---|---|
Alleinstehende | 6'936.00 | 6'216.00 | 5'784.00 |
Ehepaar (2 Alleinstehende) | 13'872.00 | 12'432.00 | 11'568.00 |
Kinder | 1'644.00 | 1'464.00 | 1'344.00 |
Junge Erwachsene (ab dem 1. Januar nach Vollendung des 18. Altersjahres bis Vollendung des 25. Altersjahres) |
5'028.00 | 4'584.00 | 4'224.00 |
Prämienregionen
Die Prämienregionen im Kanton Bern werden durch das Bundesamt für Gesundheit festgelegt. Hier finden Sie eine Auflistung aller Gemeinden und der dazugehörenden Prämienregionen: