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Einkommensteilung (Splitting)

Was bedeutet Einkommensteilung (Splitting)?

Das Splitting muss bei jeder Scheidung angemeldet und durchgeführt werden. Die während der Ehejahre erzielten Einkommen beider Partner werden hälftig aufgeteilt und neu deren individuellen Konten (IK) gutgeschrieben. Dies ermöglicht die Berechnung der AHV/IV-Renten von verheirateten, verwitweten oder geschiedenen Personen.

Einkommen, die die Ehegatten im Jahr der Eheschliessung und im Jahr der Scheidung erzielten, werden nicht geteilt. Die Mitversicherung gilt während der gesamten Ehe. Jedoch werden das Ehe- und Scheidungsjahr nicht im individuellen Konto gesplittet.  

Für die Einkommensteilung werden nur die Kalenderjahre berücksichtigt, in denen beide Ehegatten in  der AHV/IV versichert waren. 

Wann wird die Einkommensteilung vorgenommen?

Die Einkommensteilung wird nur durchgeführt, wenn:

  1. beide Ehegatten Anspruch auf eine Alters- oder Invalidenrente haben,
  2. die Ehe durch Scheidung oder Ungültigerklärung aufgelöst wird,
  3. ein Ehegatte stirbt und der andere bereits eine Rente der Alters- oder Invalidenversicherung bezieht.

Wie ist nach einer Scheidung vorzugehen?

Die Anmeldung wird von beiden ehemaligen Ehegatten (gemeinsam oder getrennt) direkt bei der Ausgleichskasse eingereicht, bei der ein Ehegatte AHV-Beiträge bezahlt hat. Dem Antrag muss eine Kopie des Familienbüchleins und des Scheidungsurteils mit Rechtskraftbescheinigung beigelegt werden. 

Wir empfehlen, dass Geschiedene unmittelbar nach Eintreten der Rechtskraft der Scheidung einen gemeinsamen Antrag einreichen, um Wartezeiten bei der Bearbeitung von Rentenanträgen zu vermeiden.

Hier finden Sie die zuständige Ausgleichskasse

Was geschieht, wenn die ehemaligen Ehegatten diesen Antrag nach ihrer Scheidung nicht einreichen?

Versäumen es die Ehegatten, das Splitting zu beantragen, nimmt die Ausgleichskasse die Einkommensteilung bei der definitiven Rentenberechnung vor. Die Ausgleichskasse wird die notwendigen Unterlagen einfordern. Dies kann die fristgerechte Rentenberechnung- und auszahlung verzögern. 

Merkblatt

1.02 - Splitting bei Scheidung

Formulare

318.269 - Anmeldung zur Einkommensteilung im Scheidungsfall (Splitting)