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07 Nov 2022ePortal - Arbeitgeber, die das vereinfachte Abrechnungsverfahren (BGSA) anwendenMehr lesen: ePortal - Arbeitgeber, die das vereinfachte Abrechnungsverfahren (BGSA) anwenden »
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13 Okt 2022Beiträge an die Arbeitslosenversicherung - Wegfall des SolidaritätsprozentsMehr lesen: Beiträge an die Arbeitslosenversicherung - Wegfall des Solidaritätsprozents »
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12 Okt 2022AHV/IV-Minimalrente steigt um 30 FrankenMehr lesen: AHV/IV-Minimalrente steigt um 30 Franken »
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26 Sep 2022Abstimmung vom 25. September 2022: AHV-Reform wird angenommenMehr lesen: Abstimmung vom 25. September 2022: AHV-Reform wird angenommen »
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01 Sep 2022Willkommen auf unserer neuen Website!Mehr lesen: Willkommen auf unserer neuen Website! »
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Berechnung des Beitrags für einen Selbständigerwerbenden
Nach Erreichen des ordentlichen Rentenalter erhalten Sie einen Freibetrag von CHF 1'400 im Monat oder CHF 16'800 im Jahr. Nur auf dem Teil des Einkommens, der diesen Betrag übersteigt, sind Beiträge zu entrichten.
Das Ergebnis dieser Berechnung wird unter Vorbehalt angegeben. Einzig gültig ist die auf Grund der Unterlagen durchgeführte offizielle Berechnung.
Unsere Ausgleichskasse steht für weitere Auskünfte gerne zu Ihrer Verfügung.