Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft

Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden jährlich an die Wirtschaft zurückverteilt. 2024 wird eine Summe von rund 272 Millionen Franken an die Wirtschaft verteilt. Dieser Betrag entspricht anteilmässig der von der Wirtschaft in diesem Jahr bezahlten CO2-Abgabe. Die Rückverteilung erfolgt proportional zur abgerechneten AHV-Lohnsumme. Der Verteilfaktor beträgt 0.707‰. Somit erhalten die Arbeitgeber pro CHF 100'000.00 abgerechneter AHV-Lohnsumme des Jahres 2022 CHF 70.70 rückverteilt. Massgebend für die Lohnsummenerhebung des Jahres 2022 ist die am 31. Oktober 2023 deklarierte Lohnsumme. Nachträglich korrigierte Lohnsummen aus Arbeitgeberkontrollen werden nicht berücksichtigt. Die Ausgleichskassen nehmen die Verteilung der Gelder in der Regel im September im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vor, indem sie den jeweiligen Betrag auszahlen oder verrechnen.

Faktenblatt des Bundesamts für Umwelt (BAFU)