Reform AHV 21 - Erhöhung des Rentenalters für Frauen
Das Inkrafttreten der AHV-Reform21, die in der Volksabstimmung vom 25. September 2022 angenommen wurde, ist für den 1. Januar 2024 vorgesehen. Da wir auf die Durchführungsbestimmungen dieser Reform warten, sind wir derzeit nicht in der Lage, Auskunft zu den Auswirkungen der Reform auf die Bedingungen des Rentenanspruchs, insbesondere für Frauen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, zu erteilen.
Sie können uns Ihre Fragen jedoch über das untenstehende Kontaktformular zukommen lassen. Sobald ausführlichere Informationen verfügbar sind, werden wir Sie auf unserer Website darüber informieren.
Die Erhöhung des Rentenalters betrifft Frauen, die zwischen 1961 und 1963 geboren wurden:
Jahrgang | Referenzalter (ab 2024) |
---|---|
1961 |
64 Jahre + 3 Monate |
1962 |
64 Jahre + 6 Monate |
1963 |
64 Jahre + 9 Monate |
Für Frauen, welche ab 1964 geboren sind, gilt das Referenzalter 65.