Mutterschaftsentschädigung von Parlamentarierinnen

Parlamentarierinnen, die während des Mutterschaftsurlaubs an einer Rats- oder Kommissionssitzung teilnehmen, an der sie sich nicht vertreten lassen dürfen, behalten künftig ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Das Inkrafttreten ist per 1. Juli 2024 beschlossen.

Medienmitteilung des Bundesrats