Berechnungstools zur AHV21

Seit 1. Januar 2024 ist die Reform AHV21 in Kraft. Mit dieser wird nicht nur das Referenzalter der Frauen auf 65 erhöht, sondern auch der Bezug der Altersrente ist flexibel und individuell möglich.
In unserer Rubrik AHV21 finden Sie weitere Informationen zum flexiblen Rentenbezug  sowie den Möglichkeiten einer Weiterarbeit.

Weiter stellen wir Frauen der Jahrgänge 1961 – 1969 (Übergangsgeneration) ein Berechnungstool zur Verfügung, mit welchem bei einem Vorbezug die abgestuften Kürzungssätze sowie der Zeitpunkt eines möglichen Rentenbezugs ersichtlich ist. Dieses Tool finden Sie hier.

Das Berechnungstool bezüglich dem flexiblen Rentenbezug, mit welchem Sie die Auswirkungen eines Aufschubs der Rente sowie den Vorbezug (für Männer sowie Frauen, welche nicht der Übergangsgeneration angehören), steht Ihnen weiterhin hier zur Verfügung.

Der flexible Rentenbezug bietet viele Möglichkeiten. Nutzen Sie unsere Tools und lernen Sie diese kennen: