AHV21 - Entscheid des Bundesgerichts

Das Bundesgericht hat am 12. Dezember 2024 über die Beschwerde zur Abstimmung über die Altersreform AHV21 entschieden und diese abgewiesen.

Medienmitteilung Bundesrat

Demnach werden an den heutigen Regelungen keine Anpassungen vorgenommen. Konkret bedeutet dies, dass das Referenzalter für Frauen schrittweise erhöht wird, eine Weiterarbeit nach dem Referenzalter die Altersrente positiv beeinflussen kann sowie der Rentenbezug flexibel und individuell möglich bleibt.
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