AHV-Reform (AHV21) ist in Kraft getreten

Am 1. Januar 2024 ist die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV21) in Kraft getreten. Neu bieten sich mit dieser Reform flexiblere Varianten für den Rentenbezug an. Ab dem 1.1.2025 wird das Referenzalter der Frauen auf 65 Jahre erhöht. Frauen mit den Jahrgängen 1961 – 1969 (Übergangsgeneration) profitieren von einem lebenslangen Rentenzuschlag oder einer reduzierten Kürzung beim Rentenvorbezug.

In der Rubrik AHV21 finden Sie weiterführende Informationen sowie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten dazu. In dieser für Sie eingerichteten Rubrik profitieren Sie von einer Übersicht der anstehenden Änderungen. Weiter haben wir für Sie die Möglichkeiten für einen flexiblen Rentenbezug oder Hinweise zur Weiterarbeit nach dem Referenzalter erläutert. Des Weiteren können Sie unverbindlich die Auswirkungen eines Vorbezugs oder Aufschubs auf Ihre Altersrente durch unseren Tool "Flexibler Altersrücktritt: Ihre Möglichkeiten" aufzeigen lassen.

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    Flexibler Altersrücktritt: Ihre Möglichkeiten