Private
Firmen
Partner und andere Institutionen
Über uns
Der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbständigerwerbenden beträgt für das Jahr 2018 unverändert 0,5%.
Krankheitskosten können nur innerhalb von 15 Monaten seit Rechnungsstellung geltend gemacht werden. Für die Prüfung des Anspruchs sind Kopien von Belegen (keine Originale) der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde einzureichen. Direkt bei der...
Kategorieauswahl:
Ausgleichskasse des Kantons Bern
Chutzenstrasse 10
3007 Bern
031 379 79 79
031 379 79 00
Kontaktformular
Unsere Telefonzentrale ist offen :