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Über uns
Ab 2019 gelten für die meisten Kantone höhere Repartitionswerte.
Die Repartitionswerte sind gesamtschweizerische einheitliche Referenzgrössen und beeinflussen die Berechnung des AHV/IV/EO-Beiträge für Nichterwerbstätige.
Kategorieauswahl:
Ausgleichskasse des Kantons Bern
Chutzenstrasse 10
3007 Bern
031 379 79 79
031 379 79 00
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