Private
Firmen
Partner und andere Institutionen
Über uns
Aufgrund der Teilrevision des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes (AVIG) wird der bisherige Solidaritätsbeitrag ab einem Lohn von CHF 126'000.00 bis zu einem von CHF 315'000.00 pro Jahr deplafoniert
Kategorieauswahl:
Ausgleichskasse des Kantons Bern
Chutzenstrasse 10
3007 Bern
031 379 79 79
031 379 79 00
Kontaktformular
Unsere Telefonzentrale ist offen :
Beratungsgespräche nur nach Vereinbarung