Der Bundesrat will die AHV-Renten sichern, das Rentenniveau halten und die Finanzen der AHV stabilisieren. Gleichzeitig will er das Rentenalter flexibilisieren und die Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit verstärken.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. März 2018 eine Aussprache über die finanzielle Stabilisierung und Flexibilisierung der AHV geführt und dabei die Eckwerte für die notwendigen Massnahmen festgelegt.
Der Bundesrat hat beschlossen, den heutigen Stand der AHV/IV-Renten per 1. Januar 2018 beizubehalten. Die Renten der 1. Säule werden angepasst, wenn die Lohn- und Preisentwicklung dies rechtfertigen. Für 2018 ist das nicht der Fall. Ohne...
Als Folge der in der Herbstsession 2016 vom Parlament verabschiedeten Energiestrategie 2050 und nach erfolgreicher Abstimmung am 21. Mai 2017 wird unter anderem eine Anpassung bei der Rückverteilung an die Wirtschaft notwendig.
Die eidgenössischen Räte haben am 17. März 2017 die Reform der Altersvorsorge 2020 im Rahmen der Schlussabstimmungen verabschiedet. Das Reformvorhaben unterliegt jedoch noch der Zustimmung von Volk und Ständen. Die entsprechende Volksabstimmung ist...
Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden jährlich an die Wirtschaft zurückverteilt. 2017 wird eine Summe von rund CHF 269 Millionen an die Wirtschaft verteilt. Dieser Betrag entspricht anteilsmässig der von der Wirtschaft in diesem Jahr bezahlten...
Der Bundesrat hat beschlossen, den heutigen Stand der AHV/IV-Renten per 1. Januar 2017 beizubehalten. Die Renten der 1. Säule werden angepasst, wenn die Lohn- und Preisentwicklung dies rechtfertigen. Für 2017 ist das nicht der Fall. Ohne...
Der Bundesrat hebt die unterjährige Meldepflicht neuer Arbeitnehmender auf. Dazu passt er die Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) an.
Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden jährlich an die Wirtschaft zurückverteilt. 2016 wird eine Summe von rund CHF 232 Millionen an die Wirtschaft verteilt. Dieser Betrag entspricht anteilsmässig der von der Wirtschaft in diesem Jahr bezahlten...
Der Beitrag 2016 an die Familienausgleichskasse beträgt unverändert 1,8%.