|
Der Betrag, der im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs vorgesehen ist, beträgt ab 1. Januar 2012 neu :
Anerkannte Ausgaben für Personen, die zu Hause leben:
|
Die Beiträge für den allgemeinen Lebensbedarf betragen pro Jahr :
|
Fr. 19'050.- für Alleinstehende
Fr. 28'575.- für Ehepaare
Fr. 9'945.- für Waisen und Kinder, für welche eine Rente beansprucht werden kann
|
|
Der jährliche Mietzins und die damit zusammenhängenden Nebenkosten werden ebenfalls berücksichtigt bis zur Höhe von :
|
Fr. 13'200.- für eine alleinstehende Person
Fr. 15'000.- für Ehepaare und Personen, die Kinder haben, welche einen Rentenanspruch begründen
|
Falls eine rollstuhlgängige Wohnung notwendig ist, so erhöht sich der Höchstbetrag für die Mietzinsausgaben um Fr. 3'600.-.
Anerkannte Ausgaben für Personen, die dauernd oder längere Zeit in einem Heim oder Spital leben
Im Fall des Aufenthalts in einem Heim oder im Spital wird die dem Bewohner in Rechnung gestellte Tagestaxe herangezogen, die für jede Institution auf der vom Kanton anerkannten Tarifbasis festgesetzt ist. Für Bewohner, die in Anstalten ausserhalb eines Kantons wohnen, wird als Pensionspreis maximal Fr. 135.- berücksichtigt.
Nebst den Heimkosten wird ein vom Kanton festgelegter Betrag für persönliche Auslagen berücksichtigt.
Bei allen Personen werden zudem als Ausgaben anerkannt :
Durchschnittsprämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (inkl. Unfalldeckung). Diese Durchschnittsprämien sind - analog den Prämienregionen gemäss KVG - in drei Prämienregionen aufgeteilt.
|
Prämienregion
|
|
1
|
2
|
3
|
|
- Alleinstehende
|
5484
|
4'872
|
4'608
|
|
- Ehepaar (2 Alleinstehende)
|
10'968
|
9'744
|
9216
|
|
- Kinder
|
1'296
|
1128
|
1068
|
|
- Junge Erwachsene
(ab 01.01. nach Vollendung des 18. bis Vollendung des 25. Altersjahres)
|
4992
|
4308
|
3996
|
|