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Damit Sie Ihren Ruhestand gut vorbereiten können, geben wir Ihnen nachstehend die Bedingungen für den Anspruch auf eine Altersrente bekannt. Folgende Bedingungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie im Verlauf des Jahres 2012 eine ordentliche Altersrente beziehen wollen :
a) Anspruch auf eine ordentliche Altersrente :
- Sie sind ein Mann, geboren 1947 Sie erreichen das ordentliche Rentenalter, also 65 Jahre;
Dann sollten Sie Ihre Anmeldung für eine Altersrente bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde oder der Ausgleichskasse welcher Sie bzw. Ihr Arbeitgeber angeschlossen sind mindestens 3 Monate vor Ihrem Geburtstag einreichen, damit die Rente im ihrem Geburtstag folgenden Monat überwiesen werden kann.
- Sie sind eine Frau, geboren 1948 Sie erreichen das ordentliche Rentenalter, also 64 Jahre;
Dann sollten Sie Ihre Anmeldung für eine Altersrente bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde oder der Ausgleichskasse welcher Sie bzw. Ihr Arbeitgeber angeschlossen sind mindestens 3 Monate vor Ihrem Geburtstag einreichen, damit die Rente im ihrem Geburtstag folgenden Monat überwiesen werden kann.
Anmeldung für eine Altersrente
AHV-Zweigstellen
b) Anspruch auf den Vorbezug der Altersrente für 1 Jahr :
- Sie sind ein Mann, geboren 1948 Sie erreichen das Alter, welches Ihnen Anspruch auf einen Vorbezug von 1 Jahr - also mit 64 Jahren - gibt.
- Sie sind eine Frau, geboren 1949 Sie erreichen das Alter, welches Ihnen Anspruch auf einen Vorbezug von 1 Jahr - also mit 63 Jahren - gibt.
Der Betrag Ihrer Rente wird jedoch lebenslänglich um 6.8% gekürzt (Mann und Frau).
Wer die Rente vorbezieht, untersteht weiterhin der AHV/IV/EO-Beitragspflicht Männer bis zur Vollendung des 65. Altersjahres, und Frauen bis zur Vollendung des 64. Altersjahres.
Um in den Genuss eines Vorbezugs Ihrer Altersrente von einem Jahr zu kommen, müssen Sie Ihre Anmeldung für einen Rentenvorbezug bei Ihrer AHV-Zweigstelle oder der Ausgleichskasse welcher Sie bzw. Ihr Arbeitgeber angeschlossen sind bis spätestens am letzten Tag des Monats in welchem Sie 64 (Männer) bzw. 63 (Frauen) Jahre alt werden, einreichen.
Anmeldung für einen Vorbezug der Altersrente
AHV-Zweigstellen
c) Anspruch auf Vorbezug der Altersrente für 2 Jahre :
- Sie sind ein Mann, geboren 1949 Sie erreichen das Alter, welches Ihnen Anspruch auf einen Vorbezug von 2 Jahren - also mit 63 Jahren - gibt.
- Sie sind eine Frau, geboren 1950 Sie erreichen das Alter, welches Ihnen Anspruch auf einen Vorbezug von 2 Jahren - also mit 62 Jahren - gibt.
Der Betrag Ihrer Rente wird jedoch lebenslänglich um 13.6% gekürzt (Mann und Frau).
Wer die Rente vorbezieht, untersteht weiterhin der AHV/IV/EO-Beitragspflicht. Männer bis zur Vollendung des 65. Altersjahres, und Frauen bis zur Vollendung des 64. Altersjahres.
Um in den Genuss eines Vorbezugs Ihrer Altersrente von zwei Jahren zu kommen, müssen Sie Ihre Anmeldung für einen Rentenvorbezug bei Ihrer AHV-Zweigstelle oder der Ausgleichskasse welcher Sie bzw. Ihr Arbeitgeber angeschlossen sind bis spätestens am letzten Tag des Monats in welchem Sie 63 (Männer) bzw. 62 (Frauen) Jahre alt werden, einreichen.
Anmeldung für einen Vorbezug der Altersrente
AHV-Zweigstellen
Hinweis :
Bevor Sie den Entscheid über einen Rentenvorbezug treffen, empfehlen wir Ihnen, sich über Ihren Anspruch auf eine Altersrente bei der 1. Säule (Ausgleichskassen), 2. Säule (Pensionskassen) und evtl bei anderen Versicherern zu erkundigen. Jede Versicherung kann den Beginn des Altersrentenanspruchs verschieden regeln. Bitte beachten Sie ferner, dass während des Rentenvorbezugs keine Kinderrenten ausgerichtet werden. Für nähere Informationen empfehlen wir Ihnen das entsprechende Merkblatt 3.04 "Flexibles Rentenalter" zur Lektüre.
Antrag für eine Rentenvorausberechnung gültig für die AHV-Rente der 1. Säule
Merkblatt der Informationsstelle AHV/IV (3.04)
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