Unsere neuen Angebote : Elektronisches Lohnmeldeverfahren und Meldung von neuen Mitarbeitenden über unser Internetportal (ePortal) sowie Zahlungen mit eRechnung.
Grundsätzliches
Ein festgelegter Kreis geeigneter, bei uns abrechnungspflichtiger Arbeitgeber soll über unser Internetportal in genau umschriebenem Verfahren Daten direkt an uns übermitteln können, was allerdings - neben technischen Bedingungen, die es zu erfüllen gilt - voraussetzt, dass diese Daten vom jeweiligen Sender auf ihre inhaltliche Richtigkeit vorgeprüft und für gut befunden worden sind.
Elektronische Abrechnung von Löhnen und Familienzulagenansprüchen
Ab 1. Juni 2010 können Sie über unser ePortal die Lohnbeiträge und Kinderzulagen elektronisch direkt mit uns abrechnen. Das bedeutet, dass Sie in der Regel die Jahreslohnbescheinigung auf Papier nicht mehr im Einzelnen ausfüllen, sondern auf der Lohnbescheinigung nur unterschriftlich bestätigen, dass die elektronisch erstatteten Angaben wahr und vollständig sind (auch wenn Ihr Lohnprogramm den ELM-Standard (vgl. Swissdec) unterstützt, können Sie uns Ihre Abrechnungsangaben elektronisch übermitteln.).
Meldung neuer Mitarbeitender und Ausstellen von Versicherungsausweisen
Ferner ermöglichen wir es Ihnen, uns neue Mitarbeitende zwecks Ausstellung eines Versicherungsnachweises direkt zu melden. Voraussetzung : Sie überprüfen vor der Meldung die Personalien anhand eines amtlichen Personalausweises! Ferner können Sie auch Duplikate von Versicherungsausweisen (z.B. bei Namensänderungen) via ePortal direkt bei uns bestellen.
eRechnung
Ebenfalls ab 1. Juni 2010 können Sie unsere Rechnungen mit dem Verfahren eRechnung der PostFinance begleichen.
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