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Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung  
 

Informationen

Die Überprüfung der Frage, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung auch ohne EL-Bezug vorliegt, wird nicht durch die Ausgleichskasse, sondern durch das zuständige Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht (ASVS) vorgenommen.  

Adresse
Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht  
Forelstrasse 1 
3072 Ostermundigen 
Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht 

Kontakt
Tel. : 0844 800 884 
Fax : 031 633 77 01 
asvs.pvo@jgk.be.ch

Öffnungszeiten 
von Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00
am Freitag von 09.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00

Verkehrsmittel 
- Bus Nr. 10 Richtung Ostermundigen (Haltstelle Station Ostermundigen)
- S-Bahn Richtung Ostermundigen (Haltstelle Ostermundigen)  


 
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